MA-Studien
Im Curriculum zum MA Übersetzen (Studienplanversion 17W) und MA Übersetzen und Dialogdolmetschen ist die Absolvierung eines verpflichtenden Auslandssemesters oder einer verpflichtenden Praxis vorgesehen. Wird die Absolvierung eines Auslandsstudiums gewählt, wird empfohlen, dieses im 2. oder 3. Semester des Studiums zu absolvieren. Es sind mindestens 4,5 ECTS -Anrechnungspunkte zu absolvieren. Zur Erprobung und praxisorientierten Anwendung der erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten kann eine facheinschlägige Praxis (im In- oder Ausland) im Umfang von 3 Wochen im Sinne einer Vollbeschäftigung (dies entspricht 4,5 ECTS -Anrechnungspunkten) gewählt werden. Die/Der Studierende hat einen Praxis- oder Erfahrungsbericht vorzulegen.
Vor Antritt der Pflichtpraxis
Praxis genehmigen lassen (Antragsformular). Zuständig für die Genehmigung der Pflichtpraxis ist die/der Vorsitzende der Curriculakommission. Die Tätigkeit muss grundsätzlich überwiegend translatorischer Natur oder zumindest translationsbezogen sein.
Seite 1 und 2 des Antrages ausfüllen.
Bei Absolvierung der Pflichtpraxis im Inland Option B (facheinschlägige Praxis gem. § 19) ankreuzen, bei Absolvierung der Pflichtpraxis im Ausland Option C 2 (facheinschlägige Praxis gem. § 19) ankreuzen. Für die zusätzliche freiwillige Auslandspraxis C 1 (freies Wahlfach gem § 18) ankreuzen und eine kurze Beschreibung der vorgesehenen Tätigkeit auf Seite 2 einfügen.
Seite 2: oben die Tätigkeitsbeschreibung und bitte unten die Daten zum eigenen Studium nicht vergessen.
Diesen Antrag der Curriculumskommissionsvorsitzenden zur Genehmigung vorlegen.
Während der Praxis
Informationen für den Praxisbericht sammeln.
Am Ende der Auslandspraxis die Tätigkeit bestätigen lassen. Dafür Seite 3 oder 4 des Formulars verwenden. Einige praktikumsgebende Stellen haben dafür eigene Formulare.
Nach der Praxis
Praxisbericht erstellen und diesen und diesen zusammen mit der Genehmigung und der Bestätigung der/dem Curriculumskommissionsvorsitzenden übermitteln (cuko.uedo@uni-graz.at).
Im Curriculum zum MA Konferenzdolmetschen wird die Absolvierung eines Auslandssemesters oder einer berufsorientierten Praxis im Ausmaß von 8 Wochen im Sinne einer Vollbeschäftigung (dies entspricht 12-ECTS-Anrechnunsgpunkten) empfohlen. Als Praxis gilt auch die aktive Teilnahme an einer wissenschaftlichen Veranstaltung. Diese Praxis ist von den zuständigen studienrechtlichen Organen zu genehmigen und hat in sinnvoller Ergänzung zum Studium zu stehen.
In den auslaufenden Curricula zum BA Transkulturelle Kommunikation (Studienplanversion 11W), MA Übersetzen (Studienplanversion 11W) und MA Dolmetschen ist die Absolvierung einer Auslandspraxis von einem Monat (90 Arbeitsstunden) vorgesehen.