Auslandspraxis und Auslandssemester im BA Transkulturelle Kommunikation
Verpflichtende Auslandspraxis
Im Curriculum zum BA Transkulturelle Kommunikation (Studienplanversion 17W) ist die Absolvierung einer Auslandspraxis im Umfang von 4 ECTS-Anrechnungspunkten vorgeschrieben, dies entspricht 100 Arbeitsstunden. Die Auslandspraxis ist im Land bzw. in den Ländern der Fremdsprache 1 oder Fremdsprache 2 nachzuweisen und ist vorzugsweise in den lehrveranstaltungsfreien Zeiten zu absolvieren. Wird die Praxis für Österreichische Gebärdensprache absolviert, muss ein Praxisplatz in Österreich gewählt werden.
Ziel der Auslandspraxis
Bei der Auslandspraxis geht es darum, die eigenen kommunikativen und kulturellen Kompetenzen für die jeweilige Fremdsprache weiterzuentwickeln und dabei auf den bereits absolvierten Studienleistungen aufzubauen. Wichtig ist, die Auslandspraxis als bewusste sprachlich-kulturelle Lernerfahrung zu nutzen.
Vor Antritt der Auslandspraxis
Praxis genehmigen lassen (Antragsformular). Zuständig für die Genehmigung der Pflichtpraxis ist die/der Vorsitzende der Curriculakommision. Die Tätigkeit muss geeignet sein, die Entwicklung von Sprach-, Text- und Kulturkompetenzen in Fremdsprache 1 oder Fremdsprache 2 zu unterstützen.
Seiten 1 und 2 ausfüllen: Option Pflichtpraxis C 2 - facheinschlägige Praxis gem. § 19; auf Seite 2 oben die Tätigkeitsbeschreibung und unten die Daten zum eigenen Studium eintragen.
Während der Auslandspraxis
Die für den Auslandspraxisbericht nötigen Informationen sammeln.
Am Ende der Auslandspraxis die Tätigkeit bestätigen lassen. Dafür Seite 3 oder 4 des Formulars verwenden. Einige praktikumsgebende Stellen haben dafür eigene Formulare.
Nach Beendigung der Auslandspraxis
Auslandspraxisbericht erstellen und diesen zusammen mit der Genehmigung und der Bestätigung der/dem Curriculumskommissionsvorsitzenden übermitteln (cuko.uedo@uni-graz.at).
Beispiele für Tätigkeiten im Rahmen der Auslandspraxis
Im Grunde kommen beliebige Tätigkeiten für die Auslandspraxis in Frage. Sie sollten dabei in der jeweiligen Fremdsprache kommunikativ möglichst aktiv sein müssen. Für die Auslandspraxis im BA Transkulturelle Kommunikation ist nicht erforderlich, dass Sie übersetzen oder dolmetschen. Typische Tätigkeiten im Rahmen der Auslandspraxis sind: Mitarbeit in einem Büro, Arbeiten mit Kund:innen-Kontakt, Au-Pairtätigkeit, Betreuung älterer Personen, Mitarbeit in Sprachschulen.
Auslandssemester statt Auslandspraxis
Für die Weiterentwicklung kommunikativer und kultureller Kompetenzen bringen längerfristige Auslandsaufenthalte natürlich mehr als kurzfristige Praktika. Wir empfehlen Studierenden daher, einen Teil des BA Studiums in Form von Auslandssemestern in Ländern, in denen eine der belegten Fremdsprachen Verkehrs- und Unterrichtssprache ist, zu absolvieren. Für solche Auslandssemester bieten sich insbesondere die Semester 3 bis 5 an.
Wenn Sie ein Auslandssemester machen, können Sie eine beliebige Lehrveranstaltung im Umfang von 4 ECTS für die Auslandspraxis anrechnen lassen..
Es ist wichtig, solche Auslandssemester rechtzeitig und sorgfältig zu planen und im Vorfeld zu klären, welche Lehrveranstaltungen an der Gastuniversität für welche Lehrveranstaltungen aus unserem BA anrechenbar sind. Informationen zu ERASMUS und anderen Stipendieprogrammen, mit denen Sie Auslandssemester finanzieren können, erhalten Sie beim Büro für Internationale Beziehungen.