Wissenswertes für Studieninteressierte MA
Studieninteressierte MA
Die Anmeldung zu unseren MA-Studien erfolgt nicht über das Institut, sondern wie für alle Studien über die Studienabteilung der Universität.
Für die Zulassung zu MA-Studien müssen Sie über ein geeignetes Vorstudium verfügen. Ob das der Fall ist, wird von der Universität im Rahmen des Zulassungsverfahrens überprüft. Wenn Sie bisher außerhalb von Österreich studiert haben und/oder Ihr Vorstudium (meist BA) thematisch nicht im Bereich transkulturelle Kommunikation oder Translationswissenschaft liegt, kontaktieren Sie cuko.uedo(at)uni-graz.at (Curriculakommision Übersetzen und Dolmetschen), um eine unverbindliche Einschätzung zu erhalten, ob Ihr Vorstudium geeignet erscheint und ob Sie für eine Zulassung mit Ergänzungsprüfungen (= Nachholen bestimmter Lehrveranstaltungen aus dem BA in Graz) rechnen müssen.
Für Studierende aus dem Ausland: Bitte beachten Sie die allgemeinen Informationen der Studienabteilung für internationale Studierende.
In den MA Studien ist für alle Fremdsprachen C1 erforderlich.
Ab WS 2023/24 ersetzt ein formaler Nachweis über Vorkenntnisse auf Sprachniveau C1 die im Curriculum vorgesehene Sprachprüfung zu Beginn der Lehrveranstaltungen vom Typ "Analyse- und Übersetzungstechniken" bzw. "Analyse- und Dolmetschtechniken". Die Sprachprüfung muss nur in solchen Fällen absolviert werden, in denen ein formaler Nachweis nicht möglich ist.
Als formale Nachweise für ein Niveau von C1 gelten für die MA-Studien „Übersetzen“, „Übersetzen und Dialogdolmetschen“ und „Konferenzdolmetschen“:
- ein abgeschlossenes BA-Studium Transkulturelle Kommunikation bzw. Translationswissenschaft oder eines vergleichbaren BA-Studiums im Ausland mit den gewählten Arbeitssprachen;
- ein abgeschlossenes philologisches Studium mit Schwerpunktsetzung in der gewählten Arbeitssprache;
- Zertifikate von Zertifizierungsstellen;
- Bestätigungen des erfolgreichen Abschlusses von Sprachkursen öffentlicher oder privater Bildungsprogramme mit ausgewiesenem Sprachniveau.
Studierende ohne formalen Nachweis bleiben zunächst auf der Warteliste. Für sie werden spätestens zu Semesterbeginn Sprachtests organisiert. Nach positivem Ausgang wird ihnen ein Fixplatz zugeteilt.
Laden Sie das Formular "Nachweis des für das Masterstudium/die Masterstudien erforderliche Sprachniveau" herunter und füllen Sie es aus (speichern nicht vergessen).
Wenn Sie den BA Transkulturelle Kommunikation an der Universität Graz absolviert haben, senden Sie das ausgefüllte Formular an pruef.itat(at)uni-graz.at. Nach Überprüfung Ihrer Studierendenkartei in UNIGRAZonline wird Ihnen entweder ein Fixplatz zugeteilt oder Sie erhalten eine Mitteilung über die weitere Vorgangsweise.
Wenn Sie ein anderes Vorstudium absolviert haben, senden Sie das ausgefüllte Formular zusammen mit dem Bescheid der Universität Graz, mit dem Sie zu dem MA-Studium zugelassen worden sind, an pruef.itat(at)uni-graz.at. Nach Überprüfung des Bescheids (insbesondere allfälliger darin festgehaltener Auflagen) wird Ihnen entweder ein Fixplatz zugeteilt oder Sie erhalten eine Mitteilung über die weitere Vorgangsweise.