Auslandssemester und Pflichtpraxis in den MA-Studien am ITAT
In folgenden Masterstudien ist eine facheinschlägige Praxis verpflichtend vorgesehen:
| Studium | Umfang der Pflichtpraxis |
| Masterstudium Übersetzen | 4,5 ECTS (120 Stunden) |
| Masterstudium Übersetzen und Dialogdolmetschen | 4,5 ECTS (120 Stunden) |
| Masterstudium Translationswissenschaft: Track “Translation, Migration und inklusive Kommunikation” | 4 ECTS (100 Stunden) |
| Masterstudium Translationswissenschaft: Translation und kommunikative KI | 4 ECTS (100 Stunden) |
| Masterstudium Translationswissenschaft: Mehrsprachige Kommunikation und Translationspolitik | 4 ECTS (100 Stunden) |
Die facheinschlägige Praxis kann im In- oder Ausland absolviert werden. Die Tätigkeit muss überwiegend translatorischer Natur oder zumindest translationsbezogen sein. Die Praxis kann in Teilzeit über einen längeren Zeitraum absolviert werden. Es ist auch möglich mehrere kürzere Praktika zu kombinieren.
Sie müssen einen Praxisbericht verfassen.
Alternativ zur facheinschlägigen Praxis können Sie auch ein Auslandssemester absolvieren.
Wenn Sie ein Auslandssemester wählen, wird empfohlen, dieses im 2. oder 3. Semester des Studiums zu absolvieren. Sie können eine beliebige Lehreranstaltung an der Gastuniversität absolvieren und für den Studienplanpunkt “Facheinschlägige Praxis” anrechnen lassen.
Vor Antritt der Pflichtpraxis
Lassen Sie sich die Praxis vor Antritt der Tätigkeit genehmigen. Verwenden Sie das dafür vorgesehene Antragsformular. Zuständig für die Genehmigung der Pflichtpraxis ist die/der Vorsitzende der Curriculakommission.
Seite 1 und 2 des Antrages ausfüllen. Bitte vollständig ausfüllen. Hinweise dazu:
Seite 1: Je nach Ort der Tätigkeit Option “Inlandspraxis” oder “Auslandspraxis” wählen.
Seite 2: Option “für die Pflichtpraxis:” wählen und im folgenden Textfeld “facheinschlägige Praxis” eingeben.
Diesen Antrag für die Genehmigung an cuko.uedo(at)uni-graz.at mailen oder in der Sprechstunde unterschreiben lassen.
Während der Praxis
Informationen für den Praxisbericht sammeln.
Am Ende der Auslandspraxis die Tätigkeit bestätigen lassen. Dafür können Sie Seite 3 des Formulars verwenden. Einige praktikumsgebende Stellen haben für solche Bestätigungen eigene Formulare.
Nach der Praxis
Praxisbericht erstellen. Nähere Informationen dazu finden Sie hier: Praxisbericht.
Den Praxisbericht zusammen mit der Genehmigung und der Bestätigung der/dem Curriculumskommissionsvorsitzenden übermitteln (cuko.uedo@uni-graz.at).
Freiwillige Praxis
Unabhängig von der Absolvierung eines Auslandssemesters oder einer Pflichtpraxis wird empfohlen, freiwillige berufsorientierten Praktika zu absolvieren. Für solche freiwilligen Praktika können Sie ECTS für die freien Wahlfächer erwerben und zwar im Ausmaß von bis zu 12 ECTS (das entspricht 8 Wochen im Sinne einer Vollbeschäftigung).
Wenn die Tätigkeit, die Sie für die Pflichtpraxis nutzen, 120 Stunden überschreitet, können Sie diesen Anteil als freiwillige Praxis nutzen und dafür ECTS für die freien Wahlfächer erwerben.
Zuständig für die Genehmigung und Anerkennung von solchen freiwilligen Praktika ist das Studiendekanat. Informationen dazu finden Sie auf den Seiten der GEWI-Fakultät (Link).