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Auslandssemester und Pflichtpraxis in den MA-Studien am ITAT

Im MA Übersetzen (Studienplanversion 17W) und MA Übersetzen und Dialogdolmetschen müssen Studierende entweder ein Auslandssemester oder eine facheinschlägige Praxis absolvieren.

Wenn Sie ein Auslandssemester wählen, wird empfohlen, dieses im 2. oder 3. Semester des Studiums zu absolvieren. Für die Absolvierung dieses Studienplanpunkts benötigen Sie Studienleistungen im Umfang von 4,5 ECTS-Anrechnungspunkten. Sie können dafür beliebige Lehrveranstaltungen an der Gastuniversität nutzen.

Die facheinschlägige Praxis kann im In- oder Ausland absolviert werden. Die Tätigkeit muss überwiegend translatorischer Natur oder zumindest translationsbezogen sein. Sie hat einen Umfang von 3 Wochen im Sinne einer Vollbeschäftigung (120 Stunden,  dies entspricht 4,5 ECTS -Anrechnungspunkten). Die Praxis kann in Teilzeit über einen längeren Zeitraum absolviert werden. Es ist auch möglich mehrere kürzere Praktika zu kombinieren.

Sie müssen einen Praxisbericht verfassen.

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© tai111 - stock.adobe.com

Vor Antritt der Pflichtpraxis

Lassen Sie sich die Praxis vor Antritt der Tätigkeit genehmigen. Verwenden Sie das dafür vorgesehene Antragsformular. Zuständig für die Genehmigung der Pflichtpraxis ist die/der Vorsitzende der Curriculakommission.

Seite 1 und 2 des Antrages ausfüllen. Bitte vollständig ausfüllen (Martrikelnummer und Studienkennzahl nicht vergessen!).

Option B für Pflichtpraxis ankreuzen.

Seite 2: oben die Tätigkeitsbeschreibung und bitte unten die Daten zum eigenen Studium eintragen.

Diesen Antrag für die Genehmigung an cuko.uedo@uni-graz.at mailen oder in der Sprechstunde unterschreiben lassen.

Während der Praxis

Informationen für den Praxisbericht sammeln.

Am Ende der Auslandspraxis die Tätigkeit bestätigen lassen. Dafür Seite 3 oder 4 des Formulars verwenden. Einige praktikumsgebende Stellen haben dafür eigene Formulare.

Nach der Praxis

Praxisbericht erstellen. Nähere Informationen dazu finden Sie hier: Praxisbericht.

Den Praxisbericht zusammen mit der Genehmigung und der Bestätigung der/dem Curriculumskommissionsvorsitzenden übermitteln (cuko.uedo@uni-graz.at).

Freiwillige Praxis

Unabhängig von der Absolvierung eines Auslandssemesters oder einer Pflichtpraxis wird empfohlen, freiwillige berufsorientierten Praktika zu absolvieren. Für solche freiwilligen Praktika können Sie ECTS für die freien Wahlfächer erwerben und zwar im Ausmaß von bis zu 12 ECTS (das entspricht 8 Wochen im Sinne einer Vollbeschäftigung).

Wenn die Tätigkeit, die Sie für die Pflichtpraxis nutzen, 120 Stunden überschreitet, können Sie diesen Anteil als freiwillige Praxis nutzen und dafür ECTS für die freien Wahlfächer erwerben.

Zuständig für die Genehmigung und Anerkennung von solchen freiwilligen Praktika ist das Studiendekanat. Informationen dazu finden Sie auf den Seiten der GEWI-Fakultät (Link).

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