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Informationen für SprachpraktikantInnen des ÖGS-Lehrgangs

Praktika sind im Bereich Gehörlosengemeinschaft / Gehörlosenkultur eine äußerst sensible Angelegenheit. Aus diesem Grunde werden die Studierenden des ÖGS-Lehrganges ersucht, folgende Richtlinien einzuhalten:

  • Das Ansuchen für ein Sprachpraktikum muss vor Antritt des Praktikums bei der/dem Verantwortlichen für Praktika des Lehrganges ÖGS eingebracht werden. Dies ist derzeit Herr Mag. Christian Stalzer. Der/die Verantwortliche behält sich vor, nach Diskussion im Lehrgang, Praktikumsvorschläge von Studierenden zurückzuweisen.
  • Nachdem das Praktikum bewilligt wurde, ist das Formular zur Einhaltung der Richtlinien zu unterzeichnen.
  • PraktikantInnen unterliegen - ebenso wie DolmetscherInnen - der Schweigepflicht.
  • PraktikantInnen werden für Ihre Tätigkeit nicht entlohnt.
  • SprachpraktikantInnen dürfen unter keinen Umständen als DolmetscherInnen fungieren.
  • Sie sollten dafür sorgen, dass sie ausreichend Kommunikationsmöglichkeiten mit Gehörlosen vorfinden.
  • PraktikantInnen müssen in der Lage sein, Ihren PraktikumsgeberInnen Ihre Rechte und Pflichten in höflicher Weise mitzuteilen.
  • Nach Abschluss des Praktikums legen Sie bitte eine vollständig ausgefüllte und unterschriebene Praktikumsbestätigung vor.
  • Damit das Praktikum im Rahmen des Studiums anerkannt werden kann, ist von den PraktikantInnen ein Praktikums-Tagebuch zu führen, in dem die Tätigkeiten und Erfahrungen notiert werden.
  • Diese Erfahrungen sind schriftlich in Form eines Praktikumsberichtes (inklusive eigener Reflexion) abzugeben. Des Weiteren muss ein Referat im Rahmen der Lehrveranstaltung (Sprache & Kultur bzw. TBK) vorbereitet und in ÖGS präsentiert werden.

Ausland & Praxis

  • Auslandspraxis im BA-Studium
  • Studienaufenthalt (ERASMUS)

Kontakt

Fachbereich ÖGS Mag. Christian Stalzer

Sprechstunde nach Vereinbarung

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