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Nachweis Sprachniveau BA

Formaler Nachweis oder Sprachtest?

Ab WS 2023/24 können Sie das Vorliegen des erforderlichen Sprachniveaus auf zwei Arten nachweisen: durch einen formalen Nachweis oder, wenn das nicht möglich ist, durch Ablegen eines Sprachtests bei uns am Institut.

Voraussetzungen für einen formalen Nachweis:

  • Sie haben die "vorbereitenden Sprachkurse" am Treffpunkt Sprachen absolviert (für Niveau A2)
  • Sie hatten zumindest 4 Jahre Sprachunterricht im Sekundarschulbereich (für Niveau A2)
  • Sie hatten zumindest 8 Jahre Sprachunterricht im Sekundarschulbereich (für Niveau B2)
  • Sie haben ein Sprach-Zertifikat von einer Zertifizierungsstelle, in dem das Sprachniveau ausgewiesen ist
  • Sie haben eine Bestätigung über den erfolgreichen Abschluss von Sprachkursen öffentlicher oder privater Bildungsprogramme mit ausgewiesenem Sprachniveau

 

Wie gehe ich konkret vor?

Formular

Laden Sie das Formular "Nachweis des Sprachniveaus und Anmeldung zu Sprachtests" herunter, füllen Sie dieses aus (speichern nicht vergessen).

Dokumente für den formalen Nachweis des Sprachniveaus

  • Scannen Sie die erforderlichen Dokumente ein und machen daraus ein PDF-Dokument.
  • Wenn Sie mehrere Dokumente bzw. Seiten einscannen müssen, fügen Sie sämtliche gescannte Seiten in einem (in Zahlen: 1) PDF-Dokument zusammen.
  • Heben Sie in dem PDF mit der Marker-Funktion die Leistungen für die relevanten Fremdsprachen hervor.

Praktische Hinweise:

  • Wenn Sie in einer der gewählten Fremdsprachen maturiert haben, reicht für diese Fremdsprache das Maturazeugnis (Deutschland Abiturzeugnis), wenn Sie für eine Fremdsprache keine Maturanote haben, müssen Sie die Jahreszeugnisse verwenden.
  • Fremdsprachige Zeugnisse müssen Sie nicht übersetzen, für diesen Zweck reichen uns Scans der Originale.
  • Bitte reduzieren Sie die Dateigröße des PDF (das macht das Verschicken leichter und hinterlässt einen kleineren ökologischen Fußabdruck)
  • Für das Erstellen und Bearbeiten von PDF-Dokumenten gibt es zahlreiche kostenfreie und einfach zu bedienende Tools im Internet (z.B. PDF24)

Übermittlung der Unterlagen

Übermitteln Sie das Formular (Word-Dokument) und den formalen Nachweis des Sprachniveaus (PDF) spätestens bis 18. September 2023 per Mail an pruef.itat(at)uni-graz.at.

Übermitteln Sie die Unterlagen bitte möglichst erst, nachdem Sie Ihre Martrikelnummer erhalten haben, weil das unsere Arbeit deutlich erleichter, jedenfalls aber bis zum 18. September 2023!

 

 

Termine für Sprachtests

Für Arabisch, Bosnisch/Kroatisch/Serbisch, Englisch, Russisch, Spanisch, Türkisch und ÖGS finden am 20. September 2023  Sprachtests statt. Folgende Uhrzeiten sind wählbar:

  • 10:00 Uhr
  • 13:00 Uhr

Ort: Merangasse 70/I, 8010 Graz.

Nähere Infos dazu erhalten Sie nach der Anmeldung zu den Sprachtests (Anmeldung siehe Punkt "Wie gehe ich konkret vor").

Für die oben angeführten Sprachen wird dieser Termin deshalb angeboten, weil es immer wieder mehrsprachig aufgewachsene Studierende gibt, die ihre Sprachkenntnisse aber nicht formal nachweisen können. Sollte das Ergebnis negativ sein, können sich betroffenen Studierende noch rechtzeitig für die vorbereitenden Sprachkurse bei Treffpunkt Sprachen anmelden. Sollten Sie einen Sprachtest für diese Sprachen benötigen, aber am 20. September verhindert sein, informieren Sie bitte pruef.itat(at)uni-graz.at.

Für Studierende aller anderen Sprachen, die ausreichende Vorkenntnisse haben, aber keinen formalen Nachweis erbringen können, werden zu Semesterbeginn Sprachtests durchgeführt. Genaueres erfahren Sie per E-Mail nach der Anmeldung (Anmeldung siehe Punkt "Wie gehe ich konkret vor").

 

Was erwartet mich bei den Sprachtests?

Beispiele für Sprachtests in den verschiedenen Sprachen finden Sie hier.

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