Prüfungstermine
Fachprüfungen
Es gelten folgende Anmeldefristen
MA Dolmetschen: Konferenzdolmetschen: 26. Juni bis 07. Juli 2023 mittels Anmeldeformular im Prüfungsreferat bei Frau Penz
MA Übersetzen; MA Übersetzen und Dialogdolmetschen: 26. Juni bis 07. Juli 2023 mittels Anmeldeformular im Prüfungsreferat bei Frau Penz (an.penz(at)uni-graz.at)
MASTERSTUDIUM ÜBERSETZEN
Anmeldung: 26. Juni bis 07. Juli 2023 mit Anmeldeformular per Mail an Frau Penz
Bitte rechtzeitig mit den PrüferInnen Kontakt aufnehmen!!
Die Projektarbeiten für die 1. FS werden mit 15. September 2023, für die 2. FS mit 22. September 2023 per E-Mail an die Studierenden übermittelt.
Pro Sprache ist (lt. Studienplan) eine Woche für die Projektarbeit vorgesehen.
Die evtl. dazugehörige mündliche Prüfung findet in Absprache mit den Lehrenden statt.
ACHTUNG: Die Projekte müssen in beiden Sprachen gleichzeitig absolviert werden!!
MASTERSTUDIUM KONFERENZDOLMETSCHEN
Anmeldung: 26. Juni bis 07. Juli 2023 mit Anmeldeformular per Mail an Frau Penz
Termin: in der ersten Semesterwoche
MASTERSTUDIUM ÜBERSETZEN UND DIALOGDOLMETSCHEN
Anmeldung: 26. Juni bis 07. Juli 2023 mit Anmeldeformular per Mail an Frau Penz
Bitte rechtzeitig mit den PrüferInnen Kontakt aufnehmen!!
Übersetzen: Das Projekt wird mit 15. September 2023 per Mail ausgeschickt und muss (lt. Studienplan) innerhalb einer Woche ausgeführt werden.
Die dazugehörige mündliche Prüfung findet in Absprache mit den Lehrenden statt.
Dolmetschen: Die Prüfungen finden in den ersten beiden Semesterwochen statt.
Die beiden Prüfungsteile können in unterschiedlichen Semestern stattfinden.
Die Prüfungstermine werden im Einvernehmen mit den Prüfungsreferat und den Lehrenden festgelegt.
Eine Anmeldung zu den Fachprüfungen ist nur möglich, wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind. Sollten Anrechnungen ausstehen, müssen diese unbedingt vor der Anmeldung erfasst worden sein.
Termine für kommissionelle Masterprüfung (Defensio)
Sie beenden Ihr Studium mit der kommissionellen Masterprüfung. Informationen zum Ablauf der Prüfung am Institut finden Sie hier. Bevor Sie einreichen lesen Sie bitte folgende To do Liste.
Fristen
- Für die Genehmigung der Prüfung durch die Studiendekanin/den Studiendekan muss das Gutachten über die Masterarbeit vorliegen. Für die Begutachtung einer Masterarbeit haben die Gutachterinnen laut studienrechtlicher Bestimmung zwei Monate Zeit.
- Auch wenn Ihre Gutachterin/Ihr Gutachter sich bereit erklärt, die zwei Monate nicht auszuschöpfen, ist für die Erstellung des Gutachtens ein Zeitraum von mindestens zwei Wochen einzuhalten. Zwischen dem Tag des Einreichens am Dekanat und dem geplanten Prüfungstermin müssen also in jedem Fall 4 Wochen liegen.
Prüfungstermine
Bezüglich möglicher Prüfungstermine wenden Sie sich bitte an Frau Andrea Penz.
Anmeldung
- Aufgrund der obigen Fristen ist der beabsichtigte Einreichtermin möglichst frühzeitig mit dem/der BetreuerIn zu akkordieren.
- 5 Wochen vor dem avisierten Prüfungstermin ist der Antritt bei Frau Andrea Penz anzumelden. Das dazu nötige Formular finden Sie hier. Auf dem Formular sind anzugeben:
- korrektes Prüfungsfach (NICHT das Prüfungsthema, siehe Informationsblatt)
- ErstprüferIn und Wunsch für ZweitprüferIn (inkl. Alternative)
- Die Prüfung der Zulassungsbedingungen erfolgt durch das Dekanat im Zuge der Einreichung - es muss kein Protokollblatt mehr eingereicht werden - nähere Informationen
- Andrea Penz kontaktiert den Zweitprüfer bzw. die Zweitprüferin, um die Kapazitäten zu überprüfen, und informiert Sie über die Entscheidung.
Informationen des Dekanats zur Abschlussprüfung der Masterstudien finden Sie hier.