Alles rund um einen Studienaufenthalt im Ausland
BA-Studium
Im Curriculum zum BA Transkulturelle Kommunikation (Studienplanversion 17W) ist die Absolvierung einer Auslandspraxis im Umfang von 4 ECTS-Anrechnungspunkten vorgeschrieben, dies entspricht 100 Arbeitsstunden. Die Auslandspraxis ist im Land bzw. in den Ländern der Fremdsprache 1 oder Fremdsprache 2 nachzuweisen und ist vorzugsweise in den lehrveranstaltungsfreien Zeiten zu absolvieren. Wird die Praxis für Österreichische Gebärdensprache absolviert, kann ein Praxisplatz in Österreich gewählt werden.
Vor Antritt der Auslandspraxis
Praxis genehmigen lassen (Antragsformular). Zuständig für die Genehmigung der Pflichtpraxis ist die/der Vorsitzende der Curriculakommision. Die Tätigkeit muss geeignet sein, die Entwicklung von Sprach-, Text- und Kulturkompetenzen in Fremdsprache 1 oder Fremdsprache 2 zu unterstützen.
Seiten 1 und 2 ausfüllen: Option Pflichtpraxis C 2 - facheinschlägige Praxis gem. § 19; auf Seite 2 oben die Tätigkeitsbeschreibung und unten die Daten zum eigenen Studium eintragen.
Während der Auslandspraxis
Die für den Auslandspraxisbericht nötigen Informationen sammeln.
Am Ende der Auslandspraxis die Tätigkeit bestätigen lassen. Dafür Seite 3 oder 4 des Formulars verwenden. Einige praktikumsgebende Stellen haben dafür eigene Formulare.
Nach Beendigung der Auslandspraxis
Auslandspraxisbericht erstellen und diesen zusammen mit der Genehmigung und der Bestätigung der/dem Curriculumskommissionsvorsitzenden übermitteln (cuko.uedo@uni-graz.at).
Auslandspraxisplätze
Für die Auslandspraxis genehmigt werden insbesondere folgende Tätigkeiten:
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Tätigkeit als MitarbeiterIn einem Büro
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Tätigkeit als UnterrichtsassistentIn auch bei Sprachschulen
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Tätigkeiten mit KundInnenkontakt in einem Betrieb oder einer öffentlichen Einrichtung
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Au-Pairtätigkeit
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ERASMUS-Praktika: Informationen zu ERASMUS-Praktika finden Sie hier.
AIESEC Auslandspraxisplätze
AIESEC ist die größte Studierendenorganisation der Welt und bietet unter anderem Praxisplätze im Ausland an. Nähere Informationen unter www.aiesec.at/graz oder bei bettina.steinbauer(at)edu.uni-graz.at
Praktikumszuschuss
Es gibt auch einen einmaligen Praktikumszuschuss, der an Studierende vergeben wird, die ein studienbezogenes Praktikum im Ausland absolvieren. Damit sind nun, neben Erasmus-Praktika die im europäischen Ausland stattfinden, auch Praktika außerhalb Europas förderbar.
Nähere Informationen und Bewerbungsunterlagen finden Sie online unter folgendem Link:
Alternativ kann der Auslandsaufenthalt im Rahmen eines Auslandsstudiums absolviert werden. In diesem Fall sind 4 ECTS -Anrechnungspunkte dafür vorzusehen. In Fällen, in denen eine Auslandspraxis oder ein Auslandsstudium aus familiären, gesundheitlichen oder sozialen Gründen nicht möglich ist, kann die Studiendirektorin/der Studiendirektor auf Antrag der/des Studierenden eine Ersatzform bewilligen. Die/Der Studierende hat einen Praxis- oder Erfahrungsbericht vorzulegen.
MA-Studien
Im Curriculum zum MA Übersetzen (Studienplanversion 17W) und MA Übersetzen und Dialogdolmetschen ist die Absolvierung eines verpflichtenden Auslandssemesters oder einer verpflichtenden Praxis vorgesehen. Wird die Absolvierung eines Auslandsstudiums gewählt, wird empfohlen, dieses im 2. oder 3. Semester des Studiums zu absolvieren. Es sind mindestens 4,5 ECTS -Anrechnungspunkte zu absolvieren. Zur Erprobung und praxisorientierten Anwendung der erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten kann eine facheinschlägige Praxis (im In- oder Ausland) im Umfang von 3 Wochen im Sinne einer Vollbeschäftigung (dies entspricht 4,5 ECTS -Anrechnungspunkten) gewählt werden. Die/Der Studierende hat einen Praxis- oder Erfahrungsbericht vorzulegen.
Vor Antritt der Pflichtpraxis
Praxis genehmigen lassen (Antragsformular). Zuständig für die Genehmigung der Pflichtpraxis ist die/der Vorsitzende der Curriculakommission. Die Tätigkeit muss grundsätzlich überwiegend translatorischer Natur oder zumindest translationsbezogen sein.
Seite 1 und 2 des Antrages ausfüllen.
Bei Absolvierung der Pflichtpraxis im Inland Option B (facheinschlägige Praxis gem. § 19) ankreuzen, bei Absolvierung der Pflichtpraxis im Ausland Option C 2 (facheinschlägige Praxis gem. § 19) ankreuzen. Für die zusätzliche freiwillige Auslandspraxis C 1 (freies Wahlfach gem § 18) ankreuzen und eine kurze Beschreibung der vorgesehenen Tätigkeit auf Seite 2 einfügen.
Seite 2: oben die Tätigkeitsbeschreibung und bitte unten die Daten zum eigenen Studium nicht vergessen.
Diesen Antrag der Curriculumskommissionsvorsitzenden zur Genehmigung vorlegen.
Während der Praxis
Informationen für den Praxisbericht sammeln.
Am Ende der Auslandspraxis die Tätigkeit bestätigen lassen. Dafür Seite 3 oder 4 des Formulars verwenden. Einige praktikumsgebende Stellen haben dafür eigene Formulare.
Nach der Praxis
Praxisbericht erstellen und diesen und diesen zusammen mit der Genehmigung und der Bestätigung der/dem Curriculumskommissionsvorsitzenden übermitteln (cuko.uedo@uni-graz.at).
Im Curriculum zum MA Konferenzdolmetschen wird die Absolvierung eines Auslandssemesters oder einer berufsorientierten Praxis im Ausmaß von 8 Wochen im Sinne einer Vollbeschäftigung (dies entspricht 12-ECTS-Anrechnunsgpunkten) empfohlen. Als Praxis gilt auch die aktive Teilnahme an einer wissenschaftlichen Veranstaltung. Diese Praxis ist von den zuständigen studienrechtlichen Organen zu genehmigen und hat in sinnvoller Ergänzung zum Studium zu stehen.
Studienplanversionen 2011 (auslaufend)
In den auslaufenden Curricula zum BA Transkulturelle Kommunikation (Studienplanversion 11W), MA Übersetzen (Studienplanversion 11W) und MA Dolmetschen ist die Absolvierung einer Auslandspraxis von einem Monat (90 Arbeitsstunden) vorgesehen.
Aktuelle Informationen der CuKo
Anrechenbare LVen für Module im BA TKK mit einer Fremdsprache
Sollten in einzelnen Studienjahren, LVen, die im Curriculum TKK mit einer Fremdsprache vorgesehen sind und aus anderen Curricula bezogen werden, nicht angeboten werden oder für Sie nicht zugänglich sein, suchen Sie alternative LVen aus dem Angebot der KFU auf der Basis nachstehender Tabelle:
Modul im BA TKK | jedenfalls anrechenbare LVen |
Q.2 Germanistik: Einführung in Deutsch als Fremdsprache/Deutsch als Zweitsprache, VO, 1,5 ECTS | Wenn diese LV nicht am Institut für Germanistik, sondern nur an der Pädagogischen Hochschule angeboten wird, bleibt in diesem Semester nur Q.1 „Einführung in die Sprachendidaktik“ an der Slawistik. Alternativ anrechenbar: LV zu Fragen der Sprachdidaktik an einem anderen Institut (Anglistik, Romanistik, Slawistik) oder LV an der Germanistik zum Thema Grammatik, Phonologie, Orthografie. |
S.3 Ethik der Religionen und Kulturen, VO, 3 ECTS | LV, die einem der Module T.1, T.2., T.3 zugewiesen ist. Alternativ beliebige LV zu Fragen der Ethik insbesondere an der Theologie, Philosophie, Psychologie. Nicht anrechenbar: LVen vom Typ „Berufsethik“ aus unseren eigenen MA-Studien. |
U.1 Literaturwissenschaftliche Textanalyse, VO, 4 ECTS | „Literaturwissenschaftliche Textanalyse, VU“ wird grundsätzlich regelmäßig angeboten. Sollte es da Kapazitätsprobleme geben, wären LV aus dem BA Germanistik Modul D.4: Literarische Gattungen, Stoffe und Motive, VO auf jeden Fall anrechenbar. |
V.1 Literarische Interkulturalität, VU, 2 ECTS | Beliebige LV aus BA Germanistik Modul K mit zumindest 2 ECTS. |
Anrechnungsanträge im eigenen Interesse möglichst zeitnah nach Absolvierung der anzurechnenden LV stellen. Überzählige ECTS können laut Auskunft des Studiendekanats leider nicht für die freien Wahlfächer angerechnet werden.
Die Anrechnung von LV, die diesen Richtlinien entsprechen, müssen Sie nicht vorher abklären. Inhaltlich von der obigen Tabelle abweichende Anrechnungslösungen müssen individuell abgeklärt werden (sinnvollerweise, bevor Sie diese LV besuchen!).
Sprachen ohne LVen für Muttersprache und -kultur
Die LVen „Muttersprache und Kultur“ und „Textanalyse und Textproduktion“ werden außer für Deutsch nur für wenige Sprachen angeboten.
Für Sprachen, in denen die LVen „Mutter-/Bildungssprache und Kultur“ und „Textanalyse und Textproduktion“ nicht angeboten werden, gelten folgende Anrechnungsregeln (am Beispiel Italienisch):
LV laut Studienplan | anrechenbare LV |
Italienisch: Mutter-/Bildungssprache und Kultur | Italienisch: Kultur-Schwerpunkthemen (I, II, III oder IV) |
Italienisch: Textanalyse und Textproduktion | Italienisch: Fachkommunikation und Translation |
Sobald beide LVen absolviert sind, umgehend einen Anrechnungsantrag in UGO stellen!