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Ausland & Praxis

BA-Studium

Im Curriculum zum BA Transkulturelle Kommunikation (Studienplanversion 17W) ist die Absolvierung einer Auslandspraxis im Umfang von 4 ECTS-Anrechnungspunkten vorgeschrieben, dies entspricht 100 Arbeitsstunden. Die Auslandspraxis ist im Land bzw. in den Ländern der Fremdsprache 1 oder Fremdsprache 2 nachzuweisen und ist vorzugsweise in den lehrveranstaltungsfreien Zeiten zu absolvieren. Wird die Praxis für Österreichische Gebärdensprache absolviert, kann ein Praxisplatz in Österreich gewählt werden. Alternativ kann der Auslandsaufenthalt im Rahmen eines Auslandsstudiums absolviert werden. In diesem Fall sind 4 ECTS -Anrechnungspunkte dafür vorzusehen. In Fällen, in denen eine Auslandspraxis oder ein Auslandsstudium aus familiären, gesundheitlichen oder sozialen Gründen nicht möglich ist, kann die Studiendirektorin/der Studiendirektor auf Antrag der/des Studierenden eine Ersatzform bewilligen. Die/Der Studierende hat einen Praxis- oder Erfahrungsbericht vorzulegen.

MA-Studien

Im Curriculum zum MA Übersetzen (Studienplanversion 17W) und MA Übersetzen und Dialogdolmetschen ist die Absolvierung eines verpflichtenden Auslandssemesters oder einer verpflichtenden Praxis vorgesehen. Wird die Absolvierung eines Auslandsstudiums gewählt, wird empfohlen, dieses im 2. oder 3. Semester des Studiums zu absolvieren. Es sind mindestens 4,5 ECTS -Anrechnungspunkte zu absolvieren. Zur Erprobung und praxisorientierten Anwendung der erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten kann eine facheinschlägige Praxis (im In- oder Ausland) im Umfang von 3 Wochen im Sinne einer Vollbeschäftigung (dies entspricht 4,5 ECTS -Anrechnungspunkten) gewählt werden. Die/Der Studierende hat einen Praxis- oder Erfahrungsbericht vorzulegen.

Im Curriculum zum MA Konferenzdolmetschen wird die Absolvierung eines Auslandssemesters oder einer berufsorientierten Praxis im Ausmaß von 8 Wochen im Sinne einer Vollbeschäftigung (dies entspricht 12-ECTS-Anrechnunsgpunkten) empfohlen. Als Praxis gilt auch die aktive Teilnahme an einer wissenschaftlichen Veranstaltung. Diese Praxis ist von den zuständigen studienrechtlichen Organen zu genehmigen und hat in sinnvoller Ergänzung zum Studium zu stehen.

Studienplanversionen 2011 (auslaufend)

In den auslaufenden Curricula zum BA Transkulturelle Kommunikation (Studienplanversion 11W), MA Übersetzen (Studienplanversion 11W)  und MA Dolmetschen ist die Absolvierung einer Auslandspraxis von einem Monat (90 Arbeitsstunden) vorgesehen.

 

 

Im Rahmen von ERASMUS haben Studierende die Möglichkeit, 3 bis 12 Monate an einer Universität im europäischen Ausland zu studieren.

CuKo-Vorsitzender

Mag. Dr.

Gernot Hebenstreit

Telefon:+43 316 380 - 8315

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