Aktuelle Informationen der CuKo
Anrechenbare LVen für Module im BA TKK mit einer Fremdsprache
Sollten in einzelnen Studienjahren, LVen, die im Curriculum TKK mit einer Fremdsprache vorgesehen sind und aus anderen Curricula bezogen werden, nicht angeboten werden oder für Sie nicht zugänglich sein, suchen Sie alternative LVen aus dem Angebot der KFU auf der Basis nachstehender Tabelle:
Modul im BA TKK | jedenfalls anrechenbare LVen |
Q.2 Germanistik: Einführung in Deutsch als Fremdsprache/Deutsch als Zweitsprache, VO, 1,5 ECTS | Wenn diese LV nicht am Institut für Germanistik, sondern nur an der Pädagogischen Hochschule angeboten wird, bleibt in diesem Semester nur Q.1 „Einführung in die Sprachendidaktik“ an der Slawistik. Alternativ anrechenbar: LV zu Fragen der Sprachdidaktik an einem anderen Institut (Anglistik, Romanistik, Slawistik) oder LV an der Germanistik zum Thema Grammatik, Phonologie, Orthografie. |
S.3 Ethik der Religionen und Kulturen, VO, 3 ECTS | LV, die einem der Module T.1, T.2., T.3 zugewiesen ist. Alternativ beliebige LV zu Fragen der Ethik insbesondere an der Theologie, Philosophie, Psychologie. Nicht anrechenbar: LVen vom Typ „Berufsethik“ aus unseren eigenen MA-Studien. |
U.1 Literaturwissenschaftliche Textanalyse, VO, 4 ECTS | „Literaturwissenschaftliche Textanalyse, VU“ wird grundsätzlich regelmäßig angeboten. Sollte es da Kapazitätsprobleme geben, wären LV aus dem BA Germanistik Modul D.4: Literarische Gattungen, Stoffe und Motive, VO auf jeden Fall anrechenbar. |
V.1 Literarische Interkulturalität, VU, 2 ECTS | Beliebige LV aus BA Germanistik Modul K mit zumindest 2 ECTS. |
Anrechnungsanträge im eigenen Interesse möglichst zeitnah nach Absolvierung der anzurechnenden LV stellen. Überzählige ECTS können laut Auskunft des Studiendekanats leider nicht für die freien Wahlfächer angerechnet werden.
Die Anrechnung von LV, die diesen Richtlinien entsprechen, müssen Sie nicht vorher abklären. Inhaltlich von der obigen Tabelle abweichende Anrechnungslösungen müssen individuell abgeklärt werden (sinnvollerweise, bevor Sie diese LV besuchen!).
Beschluss der CuKo betreffend Alternativen zur Pflichtpraxis in Corona-Zeiten
Kann infolge der Coronakrise die im Curriculum vorgesehene Pflichtpraxis nicht angetreten werden, sind bis Ende des Studienjahrs 2021/22 alternative Leistungen anrechenbar. Insbesondere sind anrechenbar:
Ein entsprechender Antrag ist bis spätestens Ende November 2022 über UNIGRAZOnline zu stellen. BA TKK: Im Fall von Sprachkursen muss das Niveau zumindest auf dem Niveau der LVen liegen, die Sie aktuell besuchen. BA TKK: Möglich sind auch Praktika in Österreich, wenn gewährleistet ist, dass Sie im Rahmen der Tätigkeiten intensiv in Ihrer Fremdsprache/Ihren Fremdsprachen kommunizieren (z.B. in der Betreuung von MigrantInnen). MA Studien: LV aus einem Übersetzungs- oder Dolemtschmodul kombinierbar mit VO Internationale Organisationen und Translationspolitik. Andere Vorschläge sind willkommen. Bitte mit cuko.uedo@uni-graz.at abklären.
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Sprachen ohne LVen für Muttersprache und -kultur
Die LVen „Muttersprache und Kultur“ und „Textanalyse und Textproduktion“ werden außer für Deutsch nur für wenige Sprachen angeboten.
Für Sprachen, in denen die LVen „Mutter-/Bildungssprache und Kultur“ und „Textanalyse und Textproduktion“ nicht angeboten werden, gelten folgende Anrechnungsregeln (am Beispiel Italienisch):
LV laut Studienplan | anrechenbare LV |
Italienisch: Mutter-/Bildungssprache und Kultur | Italienisch: Kultur-Schwerpunkthemen (I, II, III oder IV) |
Italienisch: Textanalyse und Textproduktion | Italienisch: Fachkommunikation und Translation |
Sobald beide LVen absolviert sind, umgehend einen Anrechnungsantrag in UGO stellen!