Alles rund um einen Studienaufenthalt im Ausland
BA-Studium
Im Curriculum zum BA Transkulturelle Kommunikation (Studienplanversion 17W) ist die Absolvierung einer Auslandspraxis im Umfang von 4 ECTS-Anrechnungspunkten vorgeschrieben, dies entspricht 100 Arbeitsstunden. Die Auslandspraxis ist im Land bzw. in den Ländern der Fremdsprache 1 oder Fremdsprache 2 nachzuweisen und ist vorzugsweise in den lehrveranstaltungsfreien Zeiten zu absolvieren. Wird die Praxis für Österreichische Gebärdensprache absolviert, kann ein Praxisplatz in Österreich gewählt werden.
Vor Antritt der Auslandspraxis
Praxis genehmigen lassen (Antragsformular). Zuständig für die Genehmigung der Pflichtpraxis ist die/der Vorsitzende der Curriculakommision. Die Tätigkeit muss geeignet sein, die Entwicklung von Sprach-, Text- und Kulturkompetenzen in Fremdsprache 1 oder Fremdsprache 2 zu unterstützen.
Seiten 1 und 2 ausfüllen: Option Pflichtpraxis C 2 - facheinschlägige Praxis gem. § 19; auf Seite 2 oben die Tätigkeitsbeschreibung und unten die Daten zum eigenen Studium eintragen.
Während der Auslandspraxis
Die für den Auslandspraxisbericht nötigen Informationen sammeln.
Am Ende der Auslandspraxis die Tätigkeit bestätigen lassen. Dafür Seite 3 oder 4 des Formulars verwenden. Einige praktikumsgebende Stellen haben dafür eigene Formulare.
Nach Beendigung der Auslandspraxis
Auslandspraxisbericht erstellen und diesen zusammen mit der Genehmigung und der Bestätigung der/dem Curriculumskommissionsvorsitzenden übermitteln (cuko.uedo@uni-graz.at).
Auslandspraxisplätze
Für die Auslandspraxis genehmigt werden insbesondere folgende Tätigkeiten:
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Tätigkeit als MitarbeiterIn einem Büro
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Tätigkeit als UnterrichtsassistentIn auch bei Sprachschulen
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Tätigkeiten mit KundInnenkontakt in einem Betrieb oder einer öffentlichen Einrichtung
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Au-Pairtätigkeit
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ERASMUS-Praktika: Informationen zu ERASMUS-Praktika finden Sie hier.
AIESEC Auslandspraxisplätze
AIESEC ist die größte Studierendenorganisation der Welt und bietet unter anderem Praxisplätze im Ausland an. Nähere Informationen unter www.aiesec.at/graz oder bei bettina.steinbauer(at)edu.uni-graz.at
Praktikumszuschuss
Es gibt auch einen einmaligen Praktikumszuschuss, der an Studierende vergeben wird, die ein studienbezogenes Praktikum im Ausland absolvieren. Damit sind nun, neben Erasmus-Praktika die im europäischen Ausland stattfinden, auch Praktika außerhalb Europas förderbar.
Nähere Informationen und Bewerbungsunterlagen finden Sie online unter folgendem Link:
Alternativ kann der Auslandsaufenthalt im Rahmen eines Auslandsstudiums absolviert werden. In diesem Fall sind 4 ECTS -Anrechnungspunkte dafür vorzusehen. In Fällen, in denen eine Auslandspraxis oder ein Auslandsstudium aus familiären, gesundheitlichen oder sozialen Gründen nicht möglich ist, kann die Studiendirektorin/der Studiendirektor auf Antrag der/des Studierenden eine Ersatzform bewilligen. Die/Der Studierende hat einen Praxis- oder Erfahrungsbericht vorzulegen.
Im Curriculum zum MA Konferenzdolmetschen wird die Absolvierung eines Auslandssemesters oder einer berufsorientierten Praxis im Ausmaß von 8 Wochen im Sinne einer Vollbeschäftigung (dies entspricht 12-ECTS-Anrechnunsgpunkten) empfohlen. Als Praxis gilt auch die aktive Teilnahme an einer wissenschaftlichen Veranstaltung. Diese Praxis ist von den zuständigen studienrechtlichen Organen zu genehmigen und hat in sinnvoller Ergänzung zum Studium zu stehen.
Studienplanversionen 2011 (auslaufend)
In den auslaufenden Curricula zum BA Transkulturelle Kommunikation (Studienplanversion 11W), MA Übersetzen (Studienplanversion 11W) und MA Dolmetschen ist die Absolvierung einer Auslandspraxis von einem Monat (90 Arbeitsstunden) vorgesehen.